Untersagung der … Aufl. Einziehung (§ 22 - § 29) § 22 Voraussetzungen der Einziehung § 23 Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung. Auflage, Vor § 31 Rn. 9 OWiG OLG-HAMM – Beschluss, 3 RBs 5/15 vom 27.01.2015 Fünfter Abschnitt. Rechtsnatur der Verfolgungsverjährung; IV. Weiter. § 130 OWiG und Compliance. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil. OWiG - Kommentar. Überprüfung der Personalien erforderlich ist (OLG Hamm 1.9.06, 2 Ss OWi 578/06, Abruf-Nr. Eine Sackgasse stellt einen kleinen Sonderfall im Straßenverkehr dar. sofort lieferbar! § 30 Abs. Bußgeldkatalog als PDF per E-Mail anfordern (100% kostenlos) Das könnte Sie auch interessieren: Sackgasse: Welche Verkehrszeichen gibt es, welche Regeln gelten? I. Verfolgungsverjährung, § 31 OWiG. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, Aufl. 2 OWiG nach der Höhe der Bußgeldandrohung. (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Dabei ist zu beacht-en, dass nach § 17 Abs. 1 Nr. Folgende Vorschriften verweisen auf § 31 OWiG: Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen: Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 31 OWiG - Verfolgungsverjährung". 9. Die Reisekosten (Nrn. 2012, § 152 Rn. 2014, § 47 Rn. © 2003-2021 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn die Handlung nur deshalb nicht verfolgt … 1 OWiG). ), Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 3. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil. I. Normzweck; II. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil. 1. 2012, § 47 Rn. wegen der Straftat oder Ordnungswidrigkeit wird ein Straf- oder Bußgeldverfahren (gegen die natürliche Person) nicht eingeleitet. Allgemeine Voraussetzungen; III. I. Einleitung. Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Grundlagen der Ahndung (§ 8 - § 16) Vorbemerkungen § 8 Begehen durch Unterlassen § 9 Handeln für einen anderen § 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit § 11 Irrtum § 12 Verantwortlichkeit. Verfolgungsverjährung. 1 Nr. Folgt man dieser Prämisse, ist es konsequent, den Geltungsbereich des § 30 OWiG – so wie den der Ordnungswidrigkeiten – anhand von § 5 OWiG zu bestimmen. 4 OWiG normiert bestimmte Fälle, in denen die Geldbuße gegen den Personenverband selbstständig festgesetzt werden kann. Der umfassende OWiG-Kommentar orientiert sich an den in der Praxis entscheidungserheblichen Fragen und erörtert diese auf wissenschaftlichem Niveau, dabei immer prägnant und gut verständlich. (1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. 3 Vgl. Es liegt ein Verfahrenshindernis vor, welches zur Einstellung zwingt. Diese Wirkung kann der Wiedereinsetzung aber nur dann zukommen, wenn der Bußgeldbescheid vor ihrer Gewährung und vor Eintritt der Verfolgungsverjährung tatsächlich schon Rechtskraft erlangt hatte (OLG Braunschweig NJW 1973, 2119; Göhler/Gürtler, a.a.O.). Mit dem Verbandsstrafrecht de lege ferenda wird auf den am 18.9.2013 vorgestellten Geset-zesentwurf Bezug genommen. Nicht ordnungsgemäße Unterzeichnung der Beschwerdeschrift; … Zur Ablage hinzufügen # Lokale Tags Statistik Freigabegeschichte Details Übersicht. (1) Die Verjährung ruht, solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. llll Der neue Ratgeber 2021 für "Tatmehrheit", z.B. Eine Berücksichtigung der rechtkräftigen Geldbuße gegen das Organ im Verfahren gegen die juristische Person wäre nicht möglich. 3. [6] Hierbei ist streitig, ob sich dieses Verbot der Doppelbestrafung bereits aus dem Grundsatz "ne bis in idem" des Art. 1 Nr. 36). Konzentration auf aktuelle Fragen. Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (§ 130) § 130 [Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen] I. Zweck der Vorschrift; II. Karlsruher Kommentar zum OWiG: Bearbeiterverzeichnis: Im einzelnen haben bearbeitet: Vorwort zur 2. OWiG § 30 Abs. 85. Nach § 31 OWiG bestimmt die in der jeweiligen Bußgeldvorschrift abstrakt angedrohte höchste Geldbuße die Länge der Verjährungsfrist. Auflage, OWiG, § 31 Rn. § 31 OWiG) ... Verfasse einen neuen Kommentar Antworten abbrechen. 2 OWiG, 26 Abs. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil. ... OWiG), höchstens 3.000 Euro (§ 24a Abs. Leichtfertiger Beitrag (Nr. § 30 OWiG stellt keinen eigenen Ahndungstatbestand dar, sondern überträgt lediglich das Delikt einer natürlichen Person auf den Personenverband. Grundsätzlich richtet sich die Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 31 Abs. I. Normzweck; II. Entstehungsgeschichte; III. übersichtliche, prägnante und praxisbezogene Erläuterungen. Karlsruher Kommentar zum OWiG. 1 In einem verbundenen Verfahren gegen die betroffene juristische Person und deren Geschäftsführer kann die Geldbuße nur gegen den Geschäftsführer der Betroffenen als vertretungsberechtigtes Organ gem. Beck'scher Kurz-Kommentar, Verlag C. H. Beck, ISBN 3-406-48591-X 2009, Vor § 1 Rn. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 32. 7003 bis 7006 VV RVG), Rechte und Pflichten der Nachbarn bei Grundstückseinfrie ... / 5.9 Niedersachsen, § 14 GmbH-Recht / IV. Muster: Grundmuster einer materiellen Klageerwiderung, Fenster- und Lichtrecht als Nachbarschutz bei Grenzbebauung, § 55 Zivilprozessrecht / IV. Siebenter Abschnitt. Dieser Beitrag soll in Grundzügen die Voraussetzung des § 30 OWiG umreißen, um unter besonderer Berücksichtigung der § 30 Abs. Geschäftsgebühr, Nr. Auflage. 208 Alt. Auflage. Unterbrechung (§ 33 OWiG) Die Verjährung kann durch verschiedene Ereignisse unterbrochen werden, insbesondere gemäß § 33 Abs. § 31 Verfolgungsverjährung § 32 Ruhen der Verfolgungsverjährung § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung § 34 Vollstreckungs-verjährung... Rechtsprechung zu § 32 OWiG . 4 OWiG interessanter ist jedoch die Begründung, die die gesetzliche Regelung als Ausfluss des Verbots der Doppelahndung ansieht. 2 ff. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Kartellbehörden zukünftig – insbesondere wegen den gegenüber § 30 Abs. Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: OWiG Bearbeitet von Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Bearbeitet von Dr. Klaus Ellbogen, Prof. Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, Anke Hadamitzky, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof, Karl- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten | Jetzt kommentieren. § 38 Wirksamkeit und Bekanntgabe von Verkehrsregelungen / B. Sichtbarkeitsgrundsatz, Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 6.3 Begünstigte Aufwendungen, Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres, Das häusliche Arbeitszimmer in der eigenen Eigentumswohnung / 5.1 Raumkosten, Tierhaltung und Nachbarschutz / 4.7 Hundegebell, § 55 Zivilprozessrecht / 1. 2 BVerfGE 27, 18 (33); Gürtler (Fn. Aufl. 1 StPO soll dem Betroffenen vor Erlass des Bußgeldbescheides Gelegenheit gegeben werden, sich zu der Beschuldigung zu äußern. Die Wahl der Verfahrensart steht dabei im pflichtgemäßem Ermessen der Behörde.[2]. Entstehungsgeschichte; III. [3], Der Grund für diese Unzulässigkeit des selbständigen Verfahrens gegen die juristische Person (sofern die Voraussetzungen des § 30 Abs. 9 OWiG – Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 33 Abs. Auflage, § 30, Rn. 4 Näher Bohnert, in: Senge (Hrsg. 4 OWiG entspringenden Klammerwirkung die Möglichkeiten der Verteidigung aufzuzeigen. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt. Voraussetzung hierzu ist, dass die haftungsverantwortlichen natürlichen Personen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und damit auch als Repräsentanten[1] der juristischen Personen eine betriebsbezogene Pflicht verletzt haben (§ 30 Abs. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil. Darüber hinausgehende Angaben sind jedoch dann zu machen, wenn dies zur Feststellung bzw. 062937). Im Ordnungsmittelverfahren können wiederholte Verstöße gegen eine ... OLG … Deutsch Benutzerhandbuch Datenschutzhinweis Impressum Kontakt Volltexte einbeziehen Detailsuche Browse. Allerdings würde selbst in dieser Konstellation die verhängte Verbandsgeldbuße bei der Festsetzung der Strafe oder Geldbuße gegen das Organ zu berücksichtigen sein. § 30 Abs. den Geschäftsführer eines Unternehmens, sondern auch die juristische Person oder die Personenvereinigung zum Ziel eines Verfahrens zu machen, was dann zu einer Ahndung gegenüber der Personenvereinigung führen kann.. Dieser Beitrag soll in Grundzügen die Voraussetzung des § 30 OWiG … Grundmuster einer Klageschrift (Zahlungsklage mit beziffertem Antrag), § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Autor: Engelhart, Marc; Genre: Beitrag in Kommentar ; Im Druck veröffentlicht: 2017; Titel: §§ 31-87 OWiG. § 82 S. 1 GWB) besteht. 1 OWiG in Verbindung mit § 163 a Abs. Einigungsgebühr, Nr. I. Allgemeines; II. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil. Aufl. Die möglichen Voraussetzungen sind: Ausnahmen, in denen die Geldbuße gegen den Personenverband selbstständig festgestellt werden kann, werden in § 30 Abs. [7] Hiergegen spricht zwar, dass es grundsätzlich zulässig ist, auch nach Abschluss eines Verfahrens gegen den Personenverband noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen das Organ durchzuführen. den Geschäftsführer eines Unternehmens, sondern auch die juristische Person oder die Personenvereinigung zum Ziel eines Verfahrens zu machen, was dann zu einer Ahndung gegenüber der Personenvereinigung führen kann. Ordnungs­widrig­keiten­recht (vgl. (1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. 833 Entscheidungen zu § 33 OWiG in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20. 37; Göhler/Gürtler, OWiG, 7. Stets werden Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten, vor allem zum Straf- und Strafprozessrecht, aufgezeigt. Rechtsnatur der Verfolgungsverjährung; IV. 3 StVG) Die Verfolgungsverjährung ist von der Vollstreckungsverjährung gemäß § 34 OWiG zu unterscheiden. VG Köln, 18.03.2009 - 20 L 165/09. 3 GG ergibt. Eine bestimmte Form der Äußerung ist nicht vorgeschrieben. Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: OWiG Bearbeitet von Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Bearbeitet von Dr. Klaus Ellbogen, Prof. Dr. Jürgen Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, Anke Hadamitzky, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof, Karl- Allgemeine Vorschriften. OLG Hamm, 24.02.2005 - 4 U 173/04; BFH, 15.03.2012 - III R 30/10. 1 bleibt unberührt. 1 bleibt unberührt. § 31 Abs. Verfolgungsverjährung (§§ 31 Abs. 875 Rogall, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser um das Newsletter-Abonnement abzuschließen. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke. Liegen diese Ausnahmebestimmungen nicht vor, ergibt sich eine für die Verteidigung interessante Konstellation: Da der Bußgeldbescheid gegen den Personenverband nur in Ausnahmefällen möglich ist, ist mithin der Erlass von zwei getrennten Bußgeldbescheiden (einer gegen den Haftungsverantwortlichen, einer gegen den Personenverband) unzulässig. 140; Bücherl, in: Beck-OK OWiG, Stand: 15.12.2014, § 47 Rn. 31; Seitz, in: Göhler, OWiG, 16. Grundsätze der Konkurrenzlehre; III. § 31 OWiG) ... Kommentar. 2 OWiG). 8 Damit wird gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG als ordnungs-widrigkeitsrechtliche Regelung eingeordnet wird. § 29 OWiG - Sondervorschrift für Organe und Vertreter, § 29a OWiG - Einziehung des Wertes von Taterträgen, § 30 OWiG - Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen, § 32 OWiG - Ruhen der Verfolgungsverjährung, § 33 OWiG - Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, § 35 OWiG - Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde, § 36 OWiG - Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Liegen die Ausnahmevoraussetzungen nicht vor, kann eine Geldbuße gegen den Personenverband nicht selbstständig festgesetzt werden, das Verfahren gegen Verband und Haftungsverantwortlichen muss somit – von den beschriebenen Ausnahmen abgesehen – einheitlich geführt werden. 4 OWiG nur noch dann zugelassen, wenn sie gesetzlich bestimmt sind. Leichtfertiger Beitrag (Nr. Allgemeine Voraussetzungen; III. I. Regelungsinhalt und Normzweck; II. Dieser wird so gestellt, als habe er selbst (wie eine natürliche Person) das Delikt begangen. Aufl. Die vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit vom 25.06.2015 ist verjährt. Begriff des Wettbewerbsverhältnisses. Allgemeine Vorschriften. 18 Folgende Voraussetzungen müssen laut § 30 Abs. Lesen Sie § 34 OWiG kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. etwa Seitz, in: Göhler (Hrsg. 2 OWiG benennt die Verjährungsfristen für die sog. Zweiter Abschnitt. § 31 Verfolgungsverjährung § 32 Ruhen der Verfolgungsverjährung § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung § 34 Vollstreckungs- verjährung Rechtsprechung zu § 33 OWiG 3 Vgl. 1 OWiG verhängt werden. 1000, 1003, 1004 VV RVG, Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Wenn Sie als internationaler Wirtschaftsbeteiligter für die Leitung des Betriebs oder Unternehmens einer juristischen Person oder Personenvereinigung verantwortlich sind und in dieser Funktion gegen zollrechtliche Vorschriften verstoßen, müssen Sie mit Sanktionen gemäß §30 OWIG rechnen. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. II. BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97. ), Ordnungswidrigkeiten-gesetz, Kommentar, 15. Auflage, 2021, Buch, Kommentar, 978-3-406-73344-4. § 27 Abs. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Dritter Teil. Karlsruher Kommentar zum OWiG. 1 OWiG geringeren Anforderungen – § 30 Abs. Nur mit einer Verbindung beider Verfahren wäre sichergestellt, dass beide Rechtsfolgen eine adäquate Antwort auf das begangene Unrecht sind. Entstehungsgeschichte; III. Nach § 30 OWiG ist es möglich, nicht nur den Handlungsverantwortlichen, z.B. 2 Satz 1 Nr. Allgemeine Vorschriften. Gemäß §§ 206a Abs.1 StPO; 46 Abs. An dieser Stelle ist allerdings Sorgfalt geboten! Sie wollen mehr? Allgemeine Vorschriften. Karlsruher Kommentar zum OWiG. Karlsruher Kommentar zum OWiG. Einführung ins Ordnungswidrigkeitenrecht – Teil 2 STRAFRECHT Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com 331 Stiftungen oder Gemeinden. 1) IV. Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679. Auflage 2021 Buch C.H.BECK ISBN 978-3-406-73344-4. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. Kommentar 18. Aufl. Datensatz DATENSATZ AKTIONEN EXPORT. Auflage, § 30, Rn. LG Bielefeld, 30.04.2003 - 16 O 31/03; OLG Hamm, 09.09.2003 - 4 U 63/03. Bestimmungen von § 20 OWiG, Ahndung von Verstößen in Tatmehrheit, Tatmehrheit bei Fahrverbot usw. Verbandsstrafrecht de lege lata Die zentrale Norm für die Sanktionierung von Verbänden ist § 30 OWiG. START ABLAGE (0) Werkzeuge. Damit sich die Ahndung auf die juristische Person oder sonstige Personenvereinigung erstrecken kann, muss zugleich eine Pflicht, die den Personenverband trifft, verletzt worden sein oder es muss der Personenverband bereichert worden sein oder die Handlung zumindest dieses Ziel gehabt haben. 122 Entscheidungen zu § 32 OWiG in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19. ... Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: OWiG . Auflage: Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur : Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil. I. Regelungsinhalt und Normzweck; II. 18. Ordnungswidrigkeitengesetz: OWiG Kommentar Bearbeitet von Begründet von Prof. Dr. Joachim Bohnert, Fortgeführt von Dr. Benjamin Krenberger, Richter am Amtsgericht, und Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht 5. Lesen Sie § 34 OWiG kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. § 27 Abs. 2b). Erledigungserklärung der Hauptsache, § 2 Die Grundlagen des RVG / 3. 2 Satz 1 Nr. § 31 Verfolgungsverjährung § 32 Ruhen der Verfolgungsverjährung § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung § 34 Vollstreckungs-verjährung... Rechtsprechung zu § 33 OWiG. Auf § 31 OWiG verweisen folgende Vorschriften: Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Allgemeine Vorschriften Verjährung § 33 (Unterbrechung der Verfolgungsverjährung) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verfahren Bußgeldsachen Bußgeldvorschriften § 81e (Ausfallhaftung im Übergangszeitraum) Redaktionelle Querverweise zu § 31 OWiG: 874 Rogall, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. 2. Allgemeine Vorschriften (§§ 1-34) Siebenter Abschnitt. 1 OWiG), ausdrücklich mit Geldbuße bedroht (§ 10 OWiG). § 31 OWiG - Verfolgungsverjährun . Kommentar, Strafprozessordnung, Stand: 1.6.2012, § 152 Rn. Einziehung (§ 22 - § 29) § 22 Voraussetzungen der Einziehung § 23 Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung. dejure.org Übersicht OWiG Rechtsprechung zu § 120 OWiG § 116 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten § 117 Unzulässiger Lärm § 118 Belästigung der Allgemeinheit § 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen § 120 Verbotene Ausübung der Prostitution § 121 Halten gefährlicher Tiere § 122 Vollrausch § 123 Einziehung; Unbrauchbarmachung 18. 2300 VV RVG, § 6 Die Klageerwiderung / XXXI. 2 ff. Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen (§ 19 - § 21) § 19 Tateinheit. Für die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Klammerwirkung des § 30 Abs. Fünfter Abschnitt. 31., überarbeitete Auflage. 4 OWiG vorliegen oder etwa eine gesetzliche Ausnahmebestimmung (z.B. Der sich aus § 111 OWiG ergebenden Verpflichtung zur Personalienfeststellung wird zwar grundsätzlich durch Übergabe des Personalausweises genügt. Lesen Sie § 31 OWiG kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. Der Grundstein für Ihren Erfolg. Wenn Sie als internationaler Wirtschaftsbeteiligter für die Leitung des Betriebs oder Unternehmens einer juristischen Person oder Personenvereinigung verantwortlich sind und in dieser Funktion gegen zollrechtliche Vorschriften verstoßen, müssen Sie mit Sanktionen gemäß §30 OWIG … Auflage: Vorwort zur 1. bei der jeweiligen Geldbußenbemessung die Beteiligungsverhältnisse zwischen Organ und juristischer Person zu berücksichtigen, insbesondere wenn das Organ an dem Kapital der juristischen Person beteiligt ist. Sinn und Zweck des § 30 OWiG. Urteile zu § 33 Abs. 2006, § 47 Rn. 1 b. Mai 2019 | Kommentar schreiben. Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution . Der bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch. 179,00 € In den Warenkorb sofort lieferbar! Gemäß § 55 Abs. Grundlagen ; IV. Die Praxis der Bußgeldbehörden zeigt jedoch, dass zunehmend Geldbußen gegen Haftungsverantwortliche einerseits und Personenverband andererseits separat, dass heißt gleichzeitig, aber durch verschiedene Bescheide verhängt werden. Ordnungs­widrig­keiten­recht (vgl. Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen, § 4 Außergerichtliche Tätigkeiten / 3. Vierter Abschnitt. 4 OWiG nicht vorliegen) wird überwiegend mit dem engen Sachzusammenhang zwischen dem deliktischen Handeln des Haftungsverantwortlichen und der Sanktionierung der Personenvereinigung begründet.[4]. Buch. Karlsruher Kommentar zum OWiG. Einheiten von Handlungen; IV. sofort lieferbar! Nach § 30 OWiG ist es möglich, nicht nur den Handlungsverantwortlichen, z.B. Christian Caracas: Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen nach § 130 OWiG – Am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Nomos Verlag, Baden-Baden 2014, ISBN 978-3-8487-0992-2; Göhler: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.