Müssen Sie sich an die Richtgeschwindigkeit halten ? Für Pkw unter 3,5 t und Motorräder gilt auf der Autobahn, sofern nichts anderes angegeben ist, eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Richtgeschwindigkeit: Die Empfehlung richtet sich an Führer von Pkw und anderen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 to.- Ein Verstoß gegen die Empfehlung ist nicht mit Sanktionen bedroht, allerdings kommt zivilrechtlich je nach Umständen des Einzelfalls eine Mithaftung in Betracht Eine Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße kann es auch geben, wenn diese durch ein entsprechendes Schild angezeigt wird. Nicht nur auf der Autobahn gilt die Richtgeschwindigkeit. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, an dem ein Fahrzeug beteiligt war, das deutlich schneller als km/h gefahren ist, kann sich hierdurch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs erhöhen, was sich bei der Haftungsverteilung niederschlägt (OLG Celle, ZfS 1991, 150). Allerdings empfiehlt der Gesetzgeber die allgemeine Richtgeschwindigkeit für die Autobahn von 130 km/h nicht zu überschreiten. Lassen es die Straßen- und Witterungsbedingungen zu, dürfen Sie auch deutlich schneller als 130 km/h fahren. Eine deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit kann im Falle eines Verkehrsunfalls unangenehme Folgen haben. Das heißt, es gilt die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn für Pkw und Motorräder gleichermaßen. Richtgeschwindigkeit Autobahn. Deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit – 30 Prozent Mithaftung Bei einem Spurwechsel auf der Autobahn kollidierten zwei Pkw. Das Verkehrszeichen „Richtgeschwindigkeit“ trägt die Nummer 380 oder 381. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Tempoempfehlung für Kraftfahrzeuge auf der Autobahn. Die Autofahrerin des nach links ausscherenden Fahrzeugs hatte den mit Tempo 200 km/h sich nähernden Pkw nicht bemerkt und verklagte dessen Fahrer auf Schadenersatz. Langsames Fahren ohne Grund ist zudem nicht erlaubt, auch wenn ebenfalls keine Mindestgeschwindigkeit vorgegeben ist. Sie gilt immer dann, wenn kein anderes Schild eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung angibt. (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. Doch die wenigsten wissen, wie die tatsächliche Gesetzeslage dazu ist. Bis allerdings keine Gesetzesänderung beschlossen ist, gilt weiterhin die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für Pkw und andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t auf der Autobahn und autobahnähnlichen Straßen, sofern kein Verkehrszeichen ein anderes Tempolimit vorgibt. Da es sich dabei nicht um ein Tempolimit handelt, darf dieser Wert deutlich überschritten werden, sofern es die äußeren Bedingungen zulassen. Verfügen Landstraße, Bundesstraße oder Kraftfahrstraße über einen autobahnähnlichen Aufbau, kann auch dort das Tempolimit für Pkw entfallen. Auf deutschen Autobahnen gibt es keine geltende Höchstgeschwindigkeit. Sie gilt nicht für Kfz, die schwerer sind als 3,5 Tonnen. Verkehrsschilder, die diese empfohlene Richtgeschwindigkeit angeben, stehen heute nicht mehr an deutschen Autobahnen. 1) 2) 3) Welche Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw und Motorräder auf Autobahnen? Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn: PKW und Motorrad So ziemlich alle Autofahrer und Biker, die ihre Fahrerlaubnis in Deutschland erworben haben, kennen den Begriff der Richtgeschwindigkeit. Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn und ähnlichen Straßen gilt nicht nur für schlechte Wetterlagen, sondern auch dann, wenn die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse günstig sind.