Meter hohe Fahrzeuge, 9c: Fahrverbot für Fahrzeuge mit über ... Tonnen Gesamtgewicht, 9d: Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit über ... Tonnen Achslast, 10a: Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit), 10b: Ende der Geschwindigkeits-beschränkung, 11: Ende von Überhol­verboten und Geschwindigkeits­beschränkungen, 13c/a: Wechselseitiges Parkverbot (ungerade Tage), 13c/b: Wechselseitiges Parkverbot (gerade Tage), 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts, 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus, 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links abbiegen, 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts abbiegen, 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder links abbiegen, 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder rechts abbiegen, 15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links oder rechts abbiegen, 15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Links, 15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Rechts, 15a: Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern: Rechts abbiegen, 17a: Geh- und Radweg (gemeinsam geführter Weg), 17a-b: Geh- und Radweg (getrennt geführter Weg), 17a-c: Ende des Geh- und Radweges (gemein­sam geführter Weg), 17a-d: Ende des Geh- und Radweges (getrennt geführter Weg), 19: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, 19a: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit, 2b: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt, 2c: Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt, 2c: Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt und eines Schutzweges, 10a: Straßenbahn biegt bei gelb oder rot ein, 12: Laternen, die nicht die ganze Nacht über leuchten, 13c: Wegweiser zu anderen Verkehrseinrichtungen, 13d: Wegweiser zu Lokal- oder Bereichszielen, 14a: Vorwegweiser zur Autobahn oder Autostraße, 14b: Wegweiser zur Autobahn oder Autostraße (rechts), 14b: Wegweiser zur Autobahn oder Auto­straße (schräg rechts), 15a-a: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße, 15a-b: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße, 15a-c: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße, 15a-d: Vorwegweiser – Autobahn oder Autostraße, 15b-a: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße, 15b-b hoch: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße, 15b-b quer: Ausfahrts­wegweiser – Autobahn oder Autostraße, 15c: Orientierungstafel – Autobahn oder Autostraße, 16c-a: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich beginnt in 500 m, 16c-b: Wechsel der Richtungsfahrbahn – Gegenverkehrsbereich endet in 500 m, 22: Allgemeine Geschwindigkeits­beschränkung, 23: Bodenmarkierungen/ Voranzeiger für Einordnen, 28a: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (gemeinsam), 28b: Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (getrennt), e: besonderer Verlauf der Straße mit Vorrang, h: außer dargestellte Fahrzeuge (hier: Behinderte), i: Zugmaschinen, Motorkarren, selbst­fahrende Arbeits­maschinen und vierrädrige Leicht­kraftfahrzeuge dürfen überholt werden, l: nur für den Fahr­streifen, der links an der Trennungs­einrichtung vorbeiführt, m: ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs, Albanien | Neben der normalen Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 Kilometern pro Stunde, kann es oft noch zu weiteren Beschränkungen kommen, die dann über eine Verkehrsleitanlage angezeigt werden. Dieses Zeichen zeigt an, dass gemäß § 19 Absatz 4 StVO Vorrang zu geben ist. Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Vorrangstraße an. Island | Dieses Zeichen zeigt an, dass die Einfahrt für Fuhrwerke verboten ist. Entfallene Verkehrszeichen (Stand: 01.04.2013): Verkehrsschild VZ-Nummer Bezeichnung 150 Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken 153 Dreistreifige Bake [links] - vor beschranktem Bahnübergang 353 Einbahnstraße 380 Richtgeschwindigkeit 381 Ende der Richtgeschwindigkeit 388 Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar Litauen | Die österreichische Ortstafel ist ein Verkehrszeichen und bezeichnet den Beginn oder das Ende des „innerörtlichen“ Abschnittes im Straßennetz, ... Straßenverkehrsordnung Österreich. Dieses Zeichen zeigt an, dass an der betreffenden Straßenstelle oder Kreuzung das Umkehren verboten ist. Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen verboten ist. Auch der Gültigkeitsbereich einer Parkverbotszone oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung kann durch eine zusätzliche Entfernungsangabe, z.B. Dieses Zeichen zeigt an, dass das Einbiegen in die nächste Quergasse nach rechts verboten ist. Belgien | Finnland | Niederlande | a) Verbots- oder Beschränkungszeichen. Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen an der betreffenden Straßenstelle umzukehren haben. Straffrei durch mangelnde Verordnung Wenn jemand eine Strafe für Falschparken o.ä. Die wichtigsten Verhaltensregeln In Österreich wird der Kreisverkehr gemäß § 2 StVO wie eine normale Kreuzung behandelt. Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Omnibusses die im Zeichen angegebene Länge überschreitet. Allerdings wird bei fast jedem Kreisverkehr der an sich bestehende Rechtsvorrang durch eine entsprechende Beschilderung - Verkehrszeichen „Vorrang geben“ - aufgehoben. Es gibt auch bauartbedingte Höchstgeschwindigkeiten (bzw. Die nachstehenden Bezeichnungen zu den Verkehrszeichen entsprechen ebenfalls nicht immer dem Wortlaut der StVO, im Zweifel ist daher diese zu beachten (siehe Weblinks). Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Absatz 4 StVO Vorrang zu geben ist. Sind eine Geschwindigkeitsbeschränkung und ein Überholverbot gleichzeitig aufzuheben, so ist ein VZ § 52 Z 11 ("Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen") zu verwenden. 80 m, 6d: Andreaskreuz als Tafelschild (eingleisig), 6d: Andreaskreuz als Doppeltafel (mehrgleisig), 6d: Andreaskreuz doppelt, liegend (mehrgleisig), 4a: Überholen von mehrspurigen KFZ verboten, 4c: Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten, 4d: Ende des Überholverbotes für Lastkraftfahrzeuge, 6a: Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern, 6d: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger, 7a: Fahrverbot für Last­kraftfahrzeuge bzw. Italien | Für Lenkerinnen und Lenker von Motorfahrrädern gilt auch § 52/8b. Dieses Zeichen zeigt das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung an. Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrrädern verboten ist. Durch eine Zusatztafel oder durch weiße Aufschrift im blauen Feld unter dem Pfeil kann angezeigt werden, dass das Gebot nur für eine bestimmte Gruppe von Straßenbenützerinnen oder Straßenbenützern gilt. ... Eine Ortsanfangs- oder Ortsendetafel hebt eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf. 1. Dieses Zeichen zeigt den Beginn und den Verlauf einer Vorrangstraße an. 80 m, 6c: Bake rechts mit einem Balken – Entfernung zum Bahnübergang ca. Ein solches Zeichen zeigt eine Zollstelle an, bei der zwecks Zollkontrolle anzuhalten ist. Mit entsprechend geänderter Aufschrift zeigt das Zeichen auch andere Stellen an, an denen die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker anzuhalten und bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat (zum Beispiel "Maut"). Irland | Ungarn | Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Omnibusses das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. . „GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG (ERLAUBTE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT)“ Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist. Sie sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Abschnitt „D. Die Gewichtsangabe bedeutet, dass das Mitführen von Anhängern verboten ist, deren Gesamtgewicht das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. Das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt. Dieses Zeichen zeigt an, dass die Einfahrt verboten ist. Vorübergehend nicht geltende Verkehrszeichen (z.B. Und das wirft Fragen auf: “Was ist IG-L?” Im vorliegenden Fall ging es um ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen, das an einer Bundesstraße Tempo 80 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Das rechts abgebildete Zeichen zeigt an, dass auf der Straßenseite, auf der dieses Zeichen angebracht ist, das Parken an geraden Tagen verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Nr. VK24 § 52/9b Fahrverbot für Fahrzeuge über ..m Höhe. Die Vorschriftszeichen werden in drei Gruppen eingeteilt: Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist. [3] Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainer" bedeutet, dass nur Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzer der neben … Nachstehende Ziffern-Buchstaben-Kombinationen unter den Abbildungen können daher eine der beiden Möglichkeiten darstellen. Dieses Beschränkungszeichen zeigt an, dass das Überschreiten der … Rückfragen & Kontakt: (01) 891 21/244 oder 280 e … Weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen, z.B. Das Verkehrszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Anrainerverkehr" bedeutet, dass neben Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern und (Rechts-)Besitzerinnen oder -Besitzern der neben der Straße befindlichen Liegenschaften auch deren Besucherinnen und Besucher oder Lieferanten und Lieferanten zufahren dürfen. Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel "Anfang" den Beginn und mit der Zusatztafel "Ende" das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Parken verboten ist (Halten bis zehn Minuten ist erlaubt). Schweiz (seit 2021) | Das bedeutet, dass in einem Kreisverkehr ohne Vorrangsregelung durch entsprechende Verkehrsschilder das in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeug Vorrang hat. Ortstafeln sind an ein- und ausfallenden Straßen eines Orts aufgestellt, informieren über den Ortsnamen und zeigen im Sinne des Straßenverkehrsrechts beispielsweise den Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb … Bei der Aufstellung von Straßenschildern gilt das Gebot der Erforderlichkeit: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. VK5 § 52/14 Hupverbot Best. Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. (1) Die Straßenverkehrszeichen (§§ 50, 52 und 53) sind als Schilder aus festem Material unter Bedachtnahme auf die Art der Straße und unter Berücksichtigung der auf ihr üblichen Verkehrsverhältnisse, namentlich der darauf üblichen Geschwindigkeit von Fahrzeugen, in einer solchen Art und Größe anzubringen, daß sie von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechtzeitig … Spanien |