Das erst 1997 eingeführte Zeichen verschwand 2017 wieder. 1923 bis 1925 • Außerdem müssen die Hersteller ihre individuell gestalteten Aufkleber mit dem Anschriftenblock anbringen. Auch im Zuge der westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung von 1956 entstandene Zusatzzeichen (damals als Zusatztafeln bzw. Schweden | Beispielsweise weist im Freistaat Bayern erstmals ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BStMI bzw. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein. 1971 bis 1992 • Verkehrszeichendienen der Unterstützung des Verkehrsteilnehmers bei der Teilnahme im Straßenverkehr. Ausführungen. Maße der hier gezeigten Version in mm: 600 x 450. Januar 2021 in Kraft. Mehr zur abknickenden Vorfahrt erfährst du hier! Bild 3Lichtzeichen mit Halbschranke.Die Halbschranke darf auch senkrecht gestreift sein. 101-1) als weitere, nicht in Anlage 1 zu § 40 StVO aufgenommene Gefahrzeichen mit Sinnbildern gemäß § 39 Abs. Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Siehe auch, nach dem Sinnbild „Radverkehr“ einzuordnen, nach dem Sinnbild „Lastkraftwagen mit Anhänger“ einzuordnen, nach dem Sinnbild „Personenkraftwagen“ einzuordnen, IMS Nr. Januar 1938 Gültigkeit hatte, aus dem Katalog: Zusatzzeichen 1012-30 (Anfang). [12], Zeichen 150Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken, Zeichen 153Dreistreifige Bake vor beschranktem Bahnübergang, Zeichen 380-52Richt­geschwindigkeit 80 km/h, Zeichen 380-54Richt­geschwindigkeit 100 km/h, Zeichen 381-52Ende der Richt­geschwindigkeit 80 km/h, Zeichen 381-54Ende der Richt­geschwindigkeit 100 km/h, Zeichen 388Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar, Zeichen 389Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar. In Anlage 2, mit der Überschrift "Vorschriftszeichen" fnde ich Die Anlage 2 sagt mir, dass dieses ZZ, je nachdem wodrunter es hängt, etwas verbietet. Normalerweise müsste die Reihenfolge verändert werden: Parkschild, Parken mit Parkscheibe 2 Stunden, 8-18 Uhr. Deutsches Reich: Januar 2013 müssen die Verkehrsschilder eine CE-Kennzeichnung besitzen, die nach dem Mandat M111 (CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung) der EU-Kommission für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen verpflichtend ist. Gefährdeter Bezirk. Mediatus, العربيَّة | বাংলা | dansk | Deutsch | English | Esperanto | español | suomi | français | italiano | 日本語 | македонски | Malti | Nederlands | polski | русский | sicilianu | svenska | українська | 中文(简体)‎ | 中文(繁體)‎ | +/−, Deutsch | English | français | македонски | Nederlands | русский | +/−. Die falsche Anwendung von "frei-Zusatzzeichen", die Ausweisung von Haltverboten auf Seitenstreifen ohne das erforderliche Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen", oder der Versuch, mit Haltverboten (Zeichen 283 bzw. Zur Sicherung von Betriebsgeländen, Parkplätzen oder öffentlichen Räumen, die insbesondere auch von Fahrzeugen genutzt werden, sind Zusatzzeichen STVO ein beliebtes Mittel zur Verkehrsführung. Januar 2001 im Bundesanzeiger. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – grüne Plakette;bisher Zusatzzeichen 1031-51, Zusatzzeichen 1040-10Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 - 16 h), Zusatzzeichen 1040-30zeitliche Beschränkung (16 - 18 h), Zusatzzeichen 1040-31zeitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h), Zusatzzeichen 1040-32Parkscheibe 2 Stunden, Zusatzzeichen 1040-33Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden, Zusatzzeichen 1040-34ab Zeitpunkt;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1040-35Lärmschutz (mit Zeitangabe);neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1040-36Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung (zu Zeichen 101 oder 274);neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1042-32werktags 8.30-11.30 h, 16-18 h, Zusatzzeichen 1042-356–22 h an Sonn- und Feiertagen, Zusatzzeichen 1042-36Schulbus (tageszeitliche Benutzung);inhaltlich geändertes Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1042-37Parken Sa und So erlaubt, Zusatzzeichen 1042-38werktags außer samstags;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1042-51Sa und So;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1042-53Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begren­zung an Werktagen (zu Zeichen 101 oder 274);neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1044-10nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte, Zusatzzeichen 1044-11nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. Verkehrseinrichtungen 5. Unter anderem wurde nun festgelegt, dass die Schilder „keine amtlichen Hinweiszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung“ sind. Januar 1938 Teil der StVO geworden. Gefährdeter Bezirk, Das an Straßen, Wegen und Plätzen mit nichtöffentlichem Verkehr vorgesehene Zeichen Wasserschutzgebiet wurde in verschiedenen Bundesländern erlassen. Die „Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 20. Dagegen verschwand eines der ältesten Zusatzzeichen, das – damals noch ohne Nummer – bereits seit dem 1. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – rote, gelbe und grüne Plakette;bisher Zusatzzeichen 1031, Zusatzzeichen 1031-51Freistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. Mehrere VZ oder ein VZ mit wenigstens einem Zusatzzeichen dürfen gemeinsam auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden. Die rechtliche Grundlage der Zusatzzeichen. Testen Sie unseren Service – gerne sind wir persönlich für Sie da. Tschechien | Erstmals wurden in den bundesdeutschen Verkehrszeichenkatalog auch spezielle Zusatzzeichen mit klarem polizeilichen Hintergrund aufgenommen. April 2017), Zusatzzeichen 1006-39eingeschränktes Licht­raumprofil durch Bäume, Zusatzzeichen 1007-30Gefahr unerwarteter Glatteisbildung, Zusatzzeichen 1030-10vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkon­zentration ausgenom­mene Fahrzeuge frei, Zusatzzeichen 1060-11auch Fahrräder und Mofas. Eigentlich sollte der neue Verkehrszeichenkatalog bereits mit Inkrafttreten der Novelle von 2009 vorliegen, doch zögerte sich dessen Erscheinen noch weit über den Zeitpunkt der StVO-Neufassung von 2013 hinaus, obwohl sich diese StVO bereits bei ihrer Veröffentlichung in Paragraph 39, Absatz 9, ganz speziell auf den neuen Katalog bezog. Do not upload new revisions over this file version without my explicit consent. [7] Die 1976 eingeführten und 1992 überarbeiteten Rückseiten für Ortstafeln mit weißem Feld im oberen Abschnitt (Zeichen 311-51) sind nicht mehr vorgesehen. Schweiz (seit 2021) | [16], Zusatzzeichen 1014-50 Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B), Zusatzzeichen 1014-51 Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C), Zusatzzeichen 1014-52Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (D), Zusatzzeichen 1014-53Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E), Zusatzzeichen 1020-11Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. In der Fassung vom 7. Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge, Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Kettenfahrzeuge, Ehemaliges Zusatzzeichen 2531: Tollwut! Darunter müsste folgen "Außer Bewohner mit Parkausweis". Kroatien | Ist ein Verkehrszusatzzeichen unter mehreren Verkehrszeichen angebracht, gilt es nur für das Verkehrsschild, was sich direkt darüber befindet. 21 vom 14. vor 1910 • Sinnbild nach§ 39, Absatz 7 StVOFahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad[19], Sinnbild nach§ 39, Absatz 7 StVOWohnmobil[20], Sinnbild nach§ 39, Absatz 7 StVOPersonenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind - Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen[21], Sinnbild nach§ 39, Absatz 7 StVOElektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektro-kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)[22], Sinnbild nach§ 39, Absatz 11 StVOCarsharing, Sinnbild nach§ 39, Absatz 11 StVOCarsharing-Plakette, Zeichen 277.1Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, Zeichen 281.1Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, Zeichen 721Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr, Zusatzzeichen 1024-21Carsharingfahrzeuge frei. Bei allen folgenden Tafeln in diesem Absatz wurden 2017 textliche Änderungen vorgenommen, der Sinn wurde dabei nicht verändert. 1014) und solche nach § 41 Abs. Diese können einzeln angebracht sein oder andere Verkehrszeichen näher erläutern oder beschränken. Zeichen 201-52Andreaskreuz liegend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen, und Zusatzzeichen sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen angebracht. Sie können im Netz Verkehrsschilder nach StVO, praxisbewährte Verkehrszeichen für den industriellen Einsatz oder für Ihre Betriebswege sowie selbst gestaltete Schilder bestellen. Das führte in der Realität zu behördlichen Irritationen, wobei es zur Aufstellung fiktiver Schilder kam. 2 StVO (ab Nr. Im Folgenden die 2017 vorgesehenen Sinnbilder nach § 39 Absatz 7 StVO. Slowakei | Luxemburg | Diese wurden zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. Neben einigen Streichungen sind etliche neue Zeichen und Zusatzzeichen eingeführt worden. Wie Sie aus dem Gesetzestext entnehmen können, sind Richtzeichen immer zu befolgen – egal ob es sich um Ge- oder Verbote handelt. Im Jahr 2008 wurden folgende Sinnbilder in den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, verbindlich veröffentlicht. Oktober 2022 ihre Gültigkeit. Zeichen 201-50Andreaskreuz, stehend: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! 1992 bis 2013 • Ob solche Zusatzzeichen zulässig sind und Regelwirkung entfalten, ist fraglich. Litauen | Die ersten beiden Ziffern sind eine kodierte Herstellerangabe. Polen | Zu beachten sind hierzu außerdem die am 1. Die Verkehrszeichen sind dabei nicht nur schnell zu montieren, sie sind auch einfach zu verstehen. Ungarn | Italien | Oft wohl ohne bewussten Rückgriff erhielten einige Zeichen wieder ihre ältere Nummer aus der 1971 gültig gewordenen Straßenverkehrs-Ordnung zurück, andere, wie Zeichen 257-52 (Verbot für Gespannfuhrwerke), das 1992 als Zeichen 257 aus dem Verkehrszeichenkatalog genommen wurde, kamen nun wieder an ihren Platz. Mai 1991, keine amtliche Wirkung mehr, wird aber als nichtamtliches Sonderschild weiterhin hergestellt und vertrieben. Juli 1992 ab. Dabei ist die Bedeutung der verschiedenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht immer bekannt. Die Straßenverkehrsordnung hat alle Verkehrszeichen als Paragraphen verankert. 2013 bis 2017, Albanien | Österreich | So Zusatzzeichen 1007-58 (Polizeikontrolle) und Zusatzzeichen 1060-32 (Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern), das nur im Zuge von LKW-Kontrollen Verwendung finden soll. Manchmal hängen mehrere Verkehrszeichen untereinander und sind sogar noch zeitlich eingeschränkt. Juli 1972 entsprechen. Das ehemalige Zusatzzeichen 2532 mit der Formulierung Wildtollwut hat bereits seit dem 1. Weißrussland | [25], Zeichen am Ortseingang: Katholische Messe, Zeichen am Ortseingang: Evangelischer Gottesdienst, Zeichen am Ortseingang: Heilige Messe und Evangelischer Gottesdienst. Deutsch: Zusatzzeichen 1000-32: Radfahrer kreuzen von rechts und links. Griechenland | Das Gütesiegel besitzt über dem RAL-Logo Raum für fünf einperforierte Prüfziffern. Für etliche andere Zeichen endeten 2017 jahrelange Querelen um ihre Beibehaltung und Nummerierung. Das Quartal wird durch die mittlere Zahl angegeben und über das Herstellungsjahr geben die letzten beiden Ziffern Auskunft. Geregelt werden die Verkehrszeichen durc… Bulgarien | Verkehrszeichen (1000-31) -Zusatzzeichen nach StVO Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile Aluminium: 2mm Retroreflektierend RA1 ausgerüstet Niederlande | Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen. Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt. Serbien | Rumänien | Zusatzzeichen Schneeflocke, Zusatzschild bei Nässe, Entfernungsangaben ohne Pfeile, Fahrrad und zwei gegenläufige Pfeile - Kennen Sie die Bedeutung der jeweiligen Zusatzschilder wie 1007-30, 1052-36, 1001-3, 1004-34, 1000-32 oder Zusatzzeichen Überholverbot, Anlieger frei und weitere? Auch diese Form der Verkehrszeichen kann durch Zusatzzeichen ergänzt werden, um eine der genannten Funktionen näher zu beschreiben.. Richtzeichen: Welche Strafen drohen bei Missachtung? Bundesgesetzblatt Nr. Das Muster der Parkscheibe wurde bereits am 1. Frankreich | Oktober 2016. Baustellen­informations­schild, EU-Fördermaßnahme, Zu den Hinweiszeichen auf Gottesdienstzeiten wurde am 22. Irland | 1979 bis 1990, Bundesrepublik Deutschland: Zeichen 201-53Andreaskreuz liegend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Manchmal kommt es vor, dass eine Vorfahrtstraße an einer Kreuzung nicht geradeaus geht, sondern nach rechts oder links weiterführt. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen arbeitet verbindlich mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen. Bestehende Ausschilderungen bleiben jedoch gültig. Gefahrzeichen 3. Das Zusatzzeichen „Anfang“ gehörte zu den ältesten Zusatzzeichen in der deutschen Straßenverkehrsordnung und war in einer Vorgängerversion bereits am 1. Sie erinnerten an die Vertreibungsgebiete der Deutschen. Bild 2Lichtzeichen.Bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Licht­zeichen angebracht sein. Dezember 2008 eine neue Verwaltungsvorschrift durch das Bundesministerium des Innern erlassen, die am 1. Liechtenstein (seit 2021) | Estland | 1934 bis 1938 • 1925 bis 1927 • Teil 4 - Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 1 StVO). Unter den neuen Zusatzzeichen verdienen auch die 1053-38 (Querparken) und 1053-39 (Schrägparken) besondere Erwähnung. Spanien | [32] Nach dieser Verordnung sollten bisher errichtete Blinklichtanlagen zwar bestehen bleiben, aber nicht mehr neu angeordnet werden. Nur wenn diese Formvorschriften erfüllt sind, ist das Zusatzzeichen gültig und hat entsprechenden Rechtscharakter. 1020): Zusatzzeichen 1000-10Richtung, linksweisend, Zusatzzeichen 1000-11Richtung der Gefahr­stelle, linksweisend, Zusatzzeichen 1000-12Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, Zusatzzeichen 1000-13Umleitungsbeschil­derung Dreiviertelkreis;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1000-20Richtung, rechtsweisend, Zusatzzeichen 1000-21Richtung der Gefahr­stelle, rechtsweisend, Zusatzzeichen 1000-22Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, Zusatzzeichen 1000-23Umleitungsbeschil­derung Viertelkreis;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1000-30Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile, Zusatzzeichen 1000-31Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile, Zusatzzeichen 1000-32Radverkehr von links und rechts[14], Zusatzzeichen 1000-34Umleitungsbeschil­derung Halbkreis;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1001-32noch … m;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1001-33noch … km;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1001-34auf … m;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1001-35auf … km;neues Zusatzzeichen, 1002-10Verlauf der Vorfahrt­straße an Kreuzungen von unten nach links, 1002-11Verlauf der Vorfahrt­straße an Kreuzungen von oben nach links, 1002-20Verlauf der Vorfahrt­straße an Kreuzungen von unten nach rechts, 1002-21Verlauf der Vorfahrt­straße an Kreuzungen von oben nach rechts, 1002-12Verlauf der Vorfahrt­straße von unten nach links, Einmündung von oben, 1002-13Verlauf der Vorfahrt­straße von unten nach links, Einmündung von rechts, 1002-14Verlauf der Vorfahrt­straße von oben nach links, Einmündung von unten, 1002-22Verlauf der Vorfahrt­straße von unten nach rechts, Einmündung von oben, 1002-23Verlauf der Vorfahrt­straße von unten nach rechts, Einmündung von links, 1002-24Verlauf der Vorfahrt­straße von oben nach rechts, Einmündung von unten, Zusatzzeichen 1004-31in … km;bisher Zusatzzeichen 1004-35, Zusatzzeichen 1004-32Stop in 100 m;bisher Zusatzzeichen 1004-31, Zusatzzeichen 1005-30Reißverschlusserst in … m, Zusatzzeichen 1006-30Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen;bisher Zusatzzeichen 1060-10, Zusatzzeichen 1006-31Unfallgefahr;bisher Zusatzzeichen 1006-36, Zusatzzeichen 1007-30Ölspur;bisher Zusatzzeichen 1006-30, Zusatzzeichen 1007-31Rauch;bisher Zusatzzeichen 1006-31, Zusatzzeichen 1007-32Rollsplitt;bisher Zusatzzeichen 1006-32, Zusatzzeichen 1007-33Baustellenausfahrt;bisher Zusatzzeichen 1006-33, Zusatzzeichen 1007-34Straßenschäden;bisher Zusatzzeichen 1006-34, Zusatzzeichen 1007-35Verschmutzte Fahrbahn;bisher Zusatzzeichen 1006-35, Zusatzzeichen 1007-36Sprengarbeiten;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-37Ausfahrt;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-38Baustellenverkehr;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-39fehlende Fahrbahnmarkierung;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-50Unfall;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-51Hochwasser;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-52neuer Fahrbahnbelag;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-53Spurrinnen;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-54Linksabbieger;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-55Skiabfahrt kreuzt;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-56Skiwanderweg kreuzt;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-57Kuppe;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-58Polizeikontrolle;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-59Ende Seitenstreifen in 200 m;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-60Seitenstreifen nicht befahrbar;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-61Nebel;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1007-62Zufahrt;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1008-31Verkehrsführung geändert, Zusatzzeichen 1008-32Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang, Zusatzzeichen 1008-33Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang, Zusatzzeichen 1008-34keine Wendemöglichkeit;neues Zusatzzeichen. Wie bereits in der Vergangenheit sind die Kosten für diese Zeichen von den Gemeinden zu tragen. Darüber hinaus finden Sie zunächst alle im Zuge der neuen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 01.04.2013 entfallenen und neuen Varianten von Verkehrszeichen. Diese Ziffern werden dem Produzenten des Schildes durch den RAL verliehen. Zeichen 310Ortstafel Vorderseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);bisher Zeichen 310-50, Zeichen 311Ortstafel Rückseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);bisher Zeichen 311-50, Zeichen 314-10Parken, Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links), Zeichen 314-20Parken, Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links), Zeichen 314-30Parken Mitte (Aufstellung rechts oder links);neues Zeichen, Zeichen 314-50Parkhaus, Parkgarage;neues Zeichen, Zeichen 314.1Beginn einer Parkraum­bewirtschaftungszone, Zeichen 314.2Ende einer Parkraum­bewirtschaftungszone, Zeichen 315-50Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Zeichen 315-51Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Anfang, Zeichen 315-52Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Ende, Zeichen 315-53Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Mitte, Zeichen 315-55Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-56Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Anfang, Zeichen 315-57Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Ende, Zeichen 315-58Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Mitte, Zeichen 315-60Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Zeichen 315-61Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Anfang, Zeichen 315-62Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Ende, Zeichen 315-63Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Mitte, Zeichen 315-65Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-66Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts Anfang, Zeichen 315-67Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Ende, Zeichen 315-68Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Mitte, Zeichen 315-70Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Zeichen 315-71Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Anfang, Zeichen 315-72Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Ende, Zeichen 315-73Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Mitte, Zeichen 315-75Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-76Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang, Zeichen 315-77Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende, Zeichen 315-78Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte, Zeichen 315-80Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Zeichen 315-81Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Anfang, Zeichen 315-82Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Ende, Zeichen 315-83Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Mitte, Zeichen 315-85Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-86Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang, Zeichen 315-87Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende, Zeichen 315-88Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte, Zeichen 316-50Parken und Mitfahren;neues Zeichen, Zeichen 325.1Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, Zeichen 325.2 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, Zeichen 327-50Tunnel, mit Längenangabe in m, Zeichen 327-51Tunnel, mit Längenangabe in km;neues Zeichen, Zeichen 332Ausfahrttafel auf der Autobahn(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);bisher Zeichen 332-20, Zeichen 332.1Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn;bisher Zeichen 332-21, Zeichen 332.1-20Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn, in Weiß mit Zielen nach Zeichen 432;bisher Zeichen 332-22, Zeichen 333Ausfahrt von der Autobahn(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);bisher Zeichen 333-20, Zeichen 333.1Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;bisher Zeichen 333-21, Zeichen 333.1-20Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;bisher Zeichen 333-22, Zeichen 350-10Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts, Zeichen 350-20Fußgängerüberweg, Aufstellung links, Zeichen 357-50Sackgasse; für Rad­verkehr und Fuß­gänger durchlässige Sackgasse, Zeichen 357-51Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse, Zeichen 357-52für Radverkehr durchlässige Sackgasse, Zeichen 365-62Pannenhilfe;bisher Zeichen 359, Zeichen 365-65Ladestation für Elektrofahrzeuge, Zeichen 365-67Wohnmobilplatz;neues Zeichen, Zeichen 365-68Wohnmobil- und Wohnwagenplatz;neues Zeichen, Zeichen 385Ortshinweistafel(war von 1971 bis 1992 schon einmal Zeichen 385);bisher Zeichen 385-50, Zeichen 386.1-10Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser linksweisend, Zeichen 386.1-11 Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser linksweisend;veränderte Zeichenhöhe, Zeichen 386.1-12Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser linksweisend, Zeichen 386.1-20Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-21Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser rechtsweisend;veränderte Zeichenhöhe, Zeichen 386.1-22Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser rechtsweisend, Zeichen 386.1-30Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vor-/ Wegweiser geradeaus;neue Funktion: auch als Vorwegweiser, Zeichen 386.1-50Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „in“;bisher Zeichen 386.1-32, Zeichen 386.1-51Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „via“;bisher Zeichen 386.1-33, Zeichen 386.1-52Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „Richtung“;bisher Zeichen 386.1-34, Zeichen 386.1-53Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal;bisher Zeichen 386.1-50, Zeichen 386.2-10Touristische Route, Wegweiser linksweisend;veränderte Zeichenhöhe, Zeichen 386.2-11Touristische Route, Vorwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-12Touristische Route, Pfeilwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-22Touristische Route, Pfeilwegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-20Touristische Route, Wegweiser rechtsweisend;veränderte Zeichenhöhe, Zeichen 386.2-21Touristische Route, Vorwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-30Touristische Route, Vor-/Wegweiser geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 386.2-51Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „via“;neues Zeichen, Zeichen 386.2-52Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung“;bisher Zeichen 386.2-30, Zeichen 386.2-53Touristische Route als Hinweisschild;neues Zeichen, Zeichen 386.3Touristische Unterrichtungstafel, Zeichen 386.3-50Touristische Unterrichtungstafel, Erinnerungstafel gemäß „Brocken-Erklärung“, Zeichen 390Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßen­mautgesetz, Zeichen 390.2Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfern­straßenmautgesetz, Zeichen 393Informationstafel an Grenzübergangsstellen an der Autobahn (3600 × 2500 mm), Zeichen 393Informationstafel an Grenzübergangsstellen an anderen Straßen (2400 × 1650 mm), Zeichen 406-50Knotenpunkte der Autobahnen (ein- oder zweistellige Nummer), Zeichen 406-51Knotenpunkte der Autobahnen (drei- oder mehrstellige Nummer), Zeichen 415-10Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – linksweisend, Zeichen 415-20Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – rechtsweisend, Zeichen 418-10Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – linksweisend, Zeichen 418-20Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 419-10Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung −linksweisend, Zeichen 419-20Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 421-10Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, KFZ mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t – linksweisend, Zeichen 421-20Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, KFZ mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t – rechtsweisend, Zeichen 421-11Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, kennzeichnungs­pflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – linksweisend, Zeichen 421-21Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, kennzeichnungs­pflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechtsweisend, Zeichen 421-12Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – linksweisend, Zeichen 421-22Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – rechtsweisend, Zeichen 422-10KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier links, Zeichen 422-11KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – links einordnen, Zeichen 422-20KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier rechts, Zeichen 422-21KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – rechts einordnen, Zeichen 422-30KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – geradeaus, Zeichen 422-12Kenn­zeich­nungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – hier links, Zeichen 422-13Kennzeichnungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – links einordnen, Zeichen 422-22Kennzeichnungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – hier rechts, Zeichen 422-23Kennzeichnungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechts einordnen, Zeichen 422-32Kennzeichnungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus;bisher Zeichen 422-31, Zeichen 422-14Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – hier links, Zeichen 422-15Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – links einordnen, Zeichen 422-24Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – hier rechts, Zeichen 422-25Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – rechts einordnen, Zeichen 422-34Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – geradeaus;bisher Zeichen 422-32, Zeichen 422-16Radverkehr – hier links;neues Zeichen, Zeichen 422-17Radverkehr – links einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-26Radverkehr – hier rechts;neues Zeichen, Zeichen 422-27Radverkehr – rechts einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-36Radverkehr – geradeaus;bisher Zeichen 442-30, Zeichen 430-10Wegweiser zur Autobahn – linksweisend, Zeichen 430-20Wegweiser zur Autobahn – rechtsweisend, Zeichen 432-10Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – linksweisend, Zeichen 432-20Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 434-50Tabellenwegweiser kompakte Form;bisher Zeichen 434, Zeichen 434-51Tabellenwegweiser teilaufgelöste Form;neues Zeichen, Zeichen 434-52Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) mit Bundesstraßen­nummer, Zeichen 434-53Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßen­nummer, Zeichen 438Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen, Zeichen 439Gegliederter Vorweg­weiser außerhalb von Autobahnen, Zeichen 441Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn, Zeichen 442-10 KFZ mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t – linksweisend;bisher Zeichen 442-11, Zeichen 442-20 KFZ mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-21, Zeichen 442-50KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 442-11Kennzeichnungspflichti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – linksweisend, Zeichen 442-21Kennzeichnungs­pflichti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechtsweisend, Zeichen 442-51Kennzeichnungs­pflichti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 442-12Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – linksweisend;bisher Zeichen 442-13, Zeichen 442-22Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-23, Zeichen 442-52Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 442-13Radverkehr – linksweisend;bisher Zeichen 442-10, Zeichen 442-23Radverkehr – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-20, Zeichen 442-53Radverkehr – ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 448-50Ankündigungstafel auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen, Zeichen 449-50Vorwegweiser auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen, Zeichen 450-50Ankündigungsbake einstreifig (100 m), Zeichen 450-51Ankündigungsbake zweistreifig (200 m), Zeichen 450-52Ankündigungsbake dreistreifig (300 m), Zeichen 450-53Ankündigungsbake einstreifig (100 m, gelb), Zeichen 450-54Ankündigungsbake zweistreifig (200 m, gelb), Zeichen 450-55Ankündigungsbake dreistreifig (300 m, gelb), Zeichen 453-50Entfernungstafel auf autobahnähnlich ausgebauten, zweibahnigen Straßen, Zeichen 454-10Umleitungs­wegweiser, linksweisend, Zeichen 454-20Umleitungs­wegweiser, rechtsweisend, Zeichen 455.1-10Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung links, Zeichen 455.1-11Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier links, Zeichen 455.1-12Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, links einordnen, Zeichen 455.1-20Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung rechts, Zeichen 455.1-21Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier rechts, Zeichen 455.1-22Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, rechts einordnen, Zeichen 455.1-30Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung geradeaus, Zeichen 455.1-50Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 460-10Bedarfsumleitung, Vorankündigung links, Zeichen 460-11Bedarfsumleitung, hier links, Zeichen 460-12Bedarfsumleitung, links einordnen, Zeichen 460-20Bedarfsumleitung, Vorankündigung rechts, Zeichen 460-21Bedarfsumleitung, hier rechts, Zeichen 460-22Bedarfsumleitung, rechts einordnen, Zeichen 460-30Bedarfsumleitung, Vorankündigung geradeaus, Zeichen 460-50Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol;neues Zeichen, Zeichen 466Weiterführende Bedarfsumleitung, Zeichen 467.1-10Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) linksweisend, Zeichen 467.1-20Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) rechtsweisend, Zeichen 467.1-30Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) geradeaus.